23.11.2021
Ab Mittwoch, den 24. November 2021 tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft.
Damit gilt u.a. die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz, die durch die Arbeitgeber kontrolliert werden muss.
Wir bitten unsere Kunden, deren Lieferanten sowie deren Besucher um die Beachtung und Einhaltung dieser Regelung und behalten uns stichprobenartige Überprüfungen vor.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz